Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.03.2025
Sonstiges
19.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.12.2016
Termine
07.06.2013
Termine
15.11.2012
Entscheidungen im Verfahren
12.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
30.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
27.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
26.08.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
02.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006